Fahrschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
Davon ausgenommen sind:
Fahrerlaubnisprüfungen (Theorie und Praxis) sind damit weiterhin möglich und können von prüfungsreifen Fahrschülerinnen und Fahrschülern absolviert werden. Hierfür wurde eine Ausnahmeregelung geschaffen. Mit dieser Regelung sollen Härtefälle vermieden werden, in denen ein Fahrschüler die theoretische Fahrerlaubnisprüfung bereits bestanden hat, die praktische Fahrausbildung bereits komplett absolviert und abgeschlossen wurde und lediglich die praktische Fahrerlaubnisprüfung noch zu absolvieren ist. Der Fahrschüler/die Fahrschülerin muss prüfungsreif sein. Zu diesem Zweck ist eine „letzte“ Vorbereitungsstunde auf die praktische Prüfung zulässig.
Zur Corona-Verordnung des Landes
(Quellen: Staatsministerium und Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg)
Für Info zum Online Unterricht bitte ich Euch mich unter 015772921889 zu kontaktieren.
Danke Euer Fahrschulteam .....bleibt Gesund